Bobbycars

Bobbycar Parkplatz Parking Auto

Meine Vermutung: Durch diese Anordnung sind vier Bobby-Cars heftig überfordert.

VwV-StVO zu Zeichen 314.1 und 314.2 Parkraumbewirtschaftungszone: VwV zu Zeichen 314.1 und 314.2 Parkraumbewirtschaftungszone Das Zeichen ist dann anzuordnen, wenn in einem zusammenhängenden Bereich mehrerer Straßen ganz oder überwiegend das Parken nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe zugelassen werden soll. Die Art des zulässigen Parkens ist durch Zusatzzeichen anzugeben. Innerhalb der Zone kann an einzelnen bestimmten Stellen das Halten oder Parken durch Zeichen 283 oder 286 verboten werden. Vgl. auch Nummer II zu den Zeichen 290.1 und 290.2; Randnummer 2. (Quelle)

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